Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise und entgeltliche Überlassung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Apartments und einzelnen Zimmern zu Beherbergungszwecken sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen des Vermieters.
2. Vertragspartner sind der Vermieter und der jeweilige Kunde. Kunde kann sowohl eine Privatperson als auch ein Unternehmen oder eine sonstige juristische Person sein.
3. Bucht ein Unternehmen eine Unterkunft oder einzelne Zimmer für Mitarbeiter, Monteure, Projektmitarbeiter oder sonstige Personen, bleibt das buchende Unternehmen Vertragspartner, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie eine Nutzung der Unterkunft zu anderen als den vereinbarten Beherbergungszwecken ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
II. Vertragsabschluss und Buchung
1. Eine Buchung wird verbindlich, sobald der Vermieter die Buchungsanfrage des Kunden angenommen bzw. bestätigt hat.
2. Der Vertrag kann insbesondere schriftlich, per E-Mail, über die Internetseite, telefonisch oder auf anderem Kommunikationsweg zustande kommen. Eine schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung dient insbesondere dem Nachweis der getroffenen Vereinbarungen.
3. Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Buchung sind die Buchungsbestätigung sowie gegebenenfalls zusätzlich getroffene individuelle Vereinbarungen.
4. Bei der Buchung eines bestimmten Ferienhauses, einer bestimmten Ferienwohnung oder eines bestimmten Apartments besteht grundsätzlich Anspruch auf die gebuchte Unterkunft.
5. Werden lediglich einzelne Zimmer gebucht, besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer oder eine bestimmte Zimmernummer, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die gebuchte Zimmerkategorie, Belegung und vereinbarten Leistungen bleiben hiervon unberührt.
6. Die Unterkunft darf nur mit der vereinbarten und angemeldeten Anzahl von Übernachtungsgästen belegt werden. Zusätzliche Übernachtungsgäste bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
III. Preise und Zahlung
1. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die gebuchte Unterkunft sowie gegebenenfalls vereinbarte zusätzliche Leistungen zu zahlen.
2. Die vereinbarten Preise enthalten die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
3. Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung oder in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes angegeben ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Grundvoraussetzung für den Check-in und die Nutzung der Unterkunft ist der vollständige Eingang des vereinbarten Rechnungsbetrages beim Vermieter. Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens vor dem Check-in beim Vermieter eingegangen sein.
5. Kein vollständiger Zahlungseingang – kein Check-in, keine Schlüsselübergabe und kein Bezug der Unterkunft. Solange die fällige Vergütung nicht vollständig eingegangen ist, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe der Unterkunft, die Herausgabe von Schlüsseln bzw. Zugangsdaten sowie den Check-in und den Bezug der Unterkunft zu verweigern.
6. Bei einer Anreise über einen Schlüsseltresor werden Schlüsselcode oder Zugangsdaten grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.
7. Eine abweichende Zahlungsfrist oder Zahlungsvereinbarung gilt nur, wenn diese ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart oder in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung angegeben wurde.
8. Der Vermieter kann bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder Rechnung.
9. Nachträgliche Änderungen der Aufenthaltsdauer, Personenzahl oder der gebuchten Leistungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Hierdurch entstehende Mehr- oder Minderkosten werden entsprechend angepasst.
10. Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gesetzliche Minderungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
IV. Stornierung, Rücktritt und Nichtinanspruchnahme durch den Kunden
1. Eine bestätigte Buchung ist verbindlich.
2. Storniert der Kunde die gebuchte Unterkunft oder nimmt er die vereinbarten Leistungen aus Gründen, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, wird er hierdurch grundsätzlich nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung befreit.
3. Die bloße Mitteilung einer Stornierung oder Nichtanreise führt daher nicht automatisch zum Wegfall des vereinbarten Vergütungsanspruchs.
4. Es gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 537 BGB. Der Vermieter muss sich den Wert tatsächlich ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige Vermietung der betreffenden Unterkunft für denselben Zeitraum erlangt.
5. Wurde die vereinbarte Vergütung bereits vollständig oder teilweise im Voraus bezahlt, erfolgt im Falle einer Stornierung eine Abrechnung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anrechnungspflichten.
6. Wurde für die betreffende Buchung ausdrücklich eine kostenfreie Stornierungsfrist oder eine andere individuelle Stornierungsregel vereinbart, geht diese individuelle Vereinbarung den vorstehenden Regelungen vor.
7. Dem Kunden bleibt die Geltendmachung seiner gesetzlichen Rechte unbenommen.
8. Bei Beherbergungsverträgen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum abgeschlossen werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
V. Rücktritt und außerordentliche Beendigung durch den Vermieter
1. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich beenden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
- eine vereinbarte Vorauszahlung oder der fällige Gesamtpreis trotz Fälligkeit und gegebenenfalls erforderlicher Nachfrist nicht gezahlt wird,
- bei der Buchung vorsätzlich oder erheblich falsche Angaben gemacht wurden,
- die Unterkunft mit mehr Personen als vereinbart belegt wird und der Kunde diesen Zustand trotz Aufforderung nicht beendet,
- die Unterkunft ohne Zustimmung weitervermietet oder Dritten zur Übernachtung überlassen wird,
- die Unterkunft für nicht vereinbarte oder rechtswidrige Zwecke genutzt wird,
- erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung erfolgen,
- durch das Verhalten des Kunden oder seiner Mitreisenden Personen, Eigentum, Nachbarn oder andere Gäste erheblich beeinträchtigt oder gefährdet werden,
- trotz Aufforderung erhebliche Ruhestörungen oder sonstige vertragswidrige Nutzungen fortgesetzt werden.
3. Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände unmöglich, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erstattet.
4. Weitergehende gegenseitige Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
VI. Anreise, Schlüsselübergabe und Abreise
1. Die reguläre Anreise ist grundsätzlich ab 16:00 Uhr möglich.
2. Bei der Buchung eines vollständigen Ferienhauses, einer Ferienwohnung oder eines Apartments kann die Anreise nach vorheriger Vereinbarung flexibel ab 16:00 Uhr über den vorhandenen Schlüsseltresor erfolgen. Eine Anreise vor 16:00 Uhr ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Absprache möglich.
3. Bei der Buchung einzelner Zimmer soll die erstmalige Anreise grundsätzlich frühestens ab 16:00 Uhr und möglichst bis 19:00 Uhr erfolgen. Dies dient einem geordneten Ablauf der Anreise, der gegebenenfalls erforderlichen Zimmerzuweisung sowie der Rücksichtnahme auf andere Gäste, weitere Nutzer der Unterkunft und die Nachbarschaft. Eine spätere Anreise kann nach vorheriger Absprache, insbesondere über den vorhandenen Schlüsseltresor, ermöglicht werden.
4. Abweichende Anreisezeiten bei Einzelzimmerbuchungen sind nach vorheriger Absprache möglich.
5. Am Abreisetag ist die Unterkunft grundsätzlich bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und ordnungsgemäß zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6. Schlüssel, Zugangsmittel oder sonstige überlassene Gegenstände sind bei Abreise entsprechend der getroffenen Vereinbarung zurückzugeben bzw. in den dafür vorgesehenen Schlüsseltresor zurückzulegen.
VII. Nutzung der Unterkunft und Hausordnung
1. Die Unterkunft und deren Inventar sind pfleglich und ausschließlich vertragsgemäß zu benutzen.
2. Die jeweils wirksam in den Vertrag einbezogene Hausordnung ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages.
3. Sämtliche Innenräume der Unterkünfte sind Nichtraucherbereiche. Rauchen ist nur in ausdrücklich dafür geeigneten Außenbereichen zulässig.
4. Entstehen durch einen schuldhaften Verstoß gegen das Rauchverbot zusätzliche Reinigungs-, Renovierungs- oder sonstige Kosten, kann der Vermieter die tatsächlich erforderlichen Kosten vom Verursacher bzw. Vertragspartner verlangen.
5. Haustiere dürfen nur in den hierfür vom Vermieter freigegebenen Unterkünften und nach vorheriger Absprache bzw. ausdrücklicher Zustimmung mitgebracht werden. Eine gegebenenfalls vereinbarte zusätzliche Vergütung für Haustiere wird bei der Buchung mitgeteilt.
6. Störende Partys, nicht vereinbarte Veranstaltungen, Clubtreffen sowie vergleichbare Nutzungen sind nicht gestattet.
7. Ruhige private Zusammenkünfte oder Familientreffen sind grundsätzlich möglich, sofern dies mit der Art und Größe der gebuchten Unterkunft vereinbar ist, die vereinbarte Nutzung nicht überschritten wird und andere Gäste, Nachbarn oder Anwohner nicht beeinträchtigt werden. Soweit zusätzliche Besucher teilnehmen sollen, ist gegebenenfalls eine vorherige Abstimmung mit dem Vermieter erforderlich.
8. Die gesetzlichen Ruhezeiten sowie die berechtigten Interessen von Nachbarn und anderen Gästen sind zu beachten.
9. Nur die vereinbarten und angemeldeten Personen dürfen in der Unterkunft übernachten.
10. Die Unterkunft ist bei Abreise besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
11. Das Laden von Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybridfahrzeugen oder vergleichbaren elektrisch betriebenen Fahrzeugen über die Stromanschlüsse der Unterkunft ist ausdrücklich nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Haushaltssteckdosen, Außensteckdosen und sonstige nicht ausdrücklich für das Laden von Fahrzeugen vorgesehene Anschlüsse.
12. Die elektrische Infrastruktur der Unterkünfte ist für das Laden von Elektrofahrzeugen nicht ausgelegt. Darüber hinaus besteht keine technische Möglichkeit zur gesonderten Erfassung und Abrechnung des hierbei entstehenden Stromverbrauchs.
13. In kurzer Entfernung zu unseren Unterkünften befindet sich eine öffentliche Ladestation, die von Gästen zum Laden ihrer Fahrzeuge genutzt werden kann. Weitere Informationen zur Lage der Ladestation finden Sie unter diesem Link.
VIII. Schäden und besondere Reinigungskosten
1. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Mitreisenden, Gäste oder andere Personen, denen er Zugang zur Unterkunft gewährt, schuldhaft verursachen.
2. Normale Abnutzungen und Veränderungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Unterkunft entstehen, werden dem Kunden nicht berechnet.
3. Schäden oder erhebliche Verunreinigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
4. Werden aufgrund eines vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertretenden Verhaltens außergewöhnliche und über die übliche Endreinigung hinausgehende Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich, können die tatsächlich erforderlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.
5. Dies gilt insbesondere für schuldhaft verursachte Beschädigungen des Inventars, übermäßige Verschmutzungen oder Verstöße gegen das Rauchverbot.
6. Für verlorene oder nicht zurückgegebene Schlüssel bzw. Zugangsmittel können die tatsächlich erforderlichen Kosten für Ersatz sowie, soweit objektiv erforderlich, notwendige weitere Sicherungsmaßnahmen berechnet werden.
IX. Mängel und Beanstandungen
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung zu stellen.
2. Treten während des Aufenthalts Mängel oder Störungen auf, hat der Kunde den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren, damit nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden kann.
3. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, einen möglichen Schaden gering zu halten.
4. Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen bestehender Mängel bleiben unberührt.
X. Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Für vom Gast eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 701 ff. BGB.
4. Soweit dem Kunden unentgeltlich ein Stellplatz für ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag zustande. Für Schäden an Fahrzeugen oder im Fahrzeug belassenen Gegenständen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Schäden, Gefahren oder sonstige erhebliche Störungen unverzüglich mitzuteilen.
XI. Weitergabe der Unterkunft und Besucher
1. Eine Weitervermietung oder entgeltliche bzw. unentgeltliche Überlassung der gebuchten Unterkunft an nicht vereinbarte Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
2. Die Aufnahme zusätzlicher Übernachtungsgäste bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
3. Besucher sind zulässig, soweit hierdurch die vertraglich vereinbarte Nutzung, zulässige Personenzahl, Hausordnung und berechtigten Interessen von Nachbarn oder anderen Gästen nicht beeinträchtigt werden. Bei größeren Zusammenkünften ist eine vorherige Abstimmung mit dem Vermieter erforderlich.
XII. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden und der mitreisenden Gäste werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus der auf der Internetseite veröffentlichten Datenschutzerklärung.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Gesetzlich vorgesehene oder individuell getroffene formfreie Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
5. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart werden. Gleiches gilt in den weiteren gesetzlich zugelassenen Fällen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
